Das Ergebnis: Die Lohngruppen 1-4, die Lehrlings-Entschädigungen, sowie Zuschläge werden um 7,8 % erhöht. Die Lohngruppen 5 und 6 um 8,0 %. Die neue Vereinbarung gilt ab 1.1.2023. Die schriftliche Ausfertigung und Hinterlegung erfolgt nach einer redaktionellen Überarbeitung des gesamten KV und ist dann über die Internetseite der Bundesinnung Fahrzeugtechnik abrufbar: www.fahrzeugtechniker.at
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