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OBFCM trifft §57a

wom8715.02.2023, 10:15 Uhr
Hinter den fünf Buchstaben OBFCM verbirgt sich der englische Begriff On Board Fuel Consumption Monitoring. Dabei geht es kurzum um die tatsächlichen Verbrauchsdaten von Fahrzeugen. Ab 20. Mai 2023 wird die Übermittlung der Verbrauchsdaten von Fahrzeugen der Klassen M1 und N1 ab Erstzulassungsdatum 1.1.2021 im Rahmen von §57a verpflichtend. Diese Verbrauchsdaten müssen mittels OBD-Diagnosegerät ausgelesen und über einen nationalen Kontaktpunkt, in Österreich ist das die ZBD, an die Kommission in Brüssel übermittelt werden.
OBFCM trifft §57a

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